Widerrufsbutton 2026: Die Schonfrist endet am 19. Juni – was Website-Betreiber jetzt tun müssen

In diesem Artikel erklären wir dir, was der Widerrufsbutton genau ist, wen er betrifft, was du technisch und rechtlich umsetzen musst – und warum du jetzt handeln solltest.
Was ist der Widerrufsbutton überhaupt?
Der Widerrufsbutton ist eine neue gesetzliche Anforderung, die aus einer EU-Richtlinie stammt und in deutsches Recht umgesetzt wurde. Die Idee dahinter ist so simpel wie konsequent: Wenn Verbraucher einen Vertrag online genauso einfach abschließen können wie mit einem Klick auf „Kostenpflichtig bestellen”, dann sollen sie ihn auch genauso einfach widerrufen können – nämlich per Klick.
Bisher mussten Kunden ihren Widerruf per E-Mail, Brief oder Kontaktformular erklären. Das war oft umständlich, intransparent und für viele Verbraucher eine echte Hürde. Der neue Widerrufsbutton soll das ändern: Ein gut sichtbarer, eindeutig beschrifteter Button auf deiner Website, über den der Widerruf direkt und unkompliziert erklärt werden kann.
Das klingt nach einer Kleinigkeit. Ist es aber nicht – weder für Verbraucher noch für Unternehmen.
Woher kommt diese Pflicht? Der rechtliche Hintergrund
Die Grundlage ist die EU-Richtlinie über Verbraucherrechte, die am 18. Dezember 2023 in Kraft getreten ist. Deutschland hatte bis zum 19. Dezember 2025 Zeit, sie in nationales Recht umzusetzen. Für Unternehmen selbst gilt eine zusätzliche Übergangsfrist – die endet am 19. Juni 2026.
Ab diesem Tag ist der Widerrufsbutton verpflichtend nach § 312k BGB (neu). Die Regelung ergänzt die bereits bekannten Pflichtbuttons im deutschen E-Commerce: den Bestellbutton („Kostenpflichtig bestellen”) und den Kündigungsbutton. Der Widerrufsbutton ist das dritte, fehlende Glied in der Kette.
Wer ist betroffen?
Hier gilt eine klare Faustregel: Wer einen Bestellbutton hat, braucht ab dem 19. Juni auch einen Widerrufsbutton.
Konkret betroffen sind alle Unternehmen, bei denen Verbraucher direkt über eine Online-Benutzeroberfläche Verträge abschließen können. Das umfasst:
Online-Shops – ob für physische Waren, digitale Produkte oder Downloads. Wer einen „In den Warenkorb”- und „Kostenpflichtig bestellen”-Button hat, ist betroffen.
SaaS- und Software-Anbieter – monatliche oder jährliche Abonnements, die online abgeschlossen werden. Auch Testzugänge, die in kostenpflichtige Abos übergehen, fallen darunter.
Online-Kurse und Mitgliedschaften – E-Learning-Plattformen, Coaching-Programme, Community-Mitgliedschaften oder digitale Inhalte, die per Checkout verkauft werden.
Dienstleister mit Online-Buchung – wenn Kunden direkt über deine Website eine Dienstleistung buchen und bezahlen können (z. B. Beratungsstunden, Schulungen, Photoshootings).
Finanzprodukte und Versicherungen – sofern diese online abgeschlossen werden können.
Ausnahmen gibt es kaum. Nur im seltenen Ausnahmefall – etwa bei reinen B2B-Verträgen ohne Verbraucherbezug – ist kein Widerrufsbutton erforderlich.
Was passiert, wenn der Button fehlt?
Das ist der Teil, bei dem viele aufhorchen. Die Konsequenzen sind nämlich erheblich – und das auf gleich drei Ebenen.
1. Verlängertes Widerrufsrecht für den Kunden
Fehlt der Widerrufsbutton oder funktioniert er nicht korrekt, gilt deine Widerrufsbelehrung rechtlich als unvollständig. Die Folge: Die normale 14-tägige Widerrufsfrist beginnt für den Kunden gar nicht erst zu laufen.
Stattdessen verlängert sich das Widerrufsrecht automatisch auf das gesetzliche Maximum von 12 Monaten und 14 Tagen. Konkret bedeutet das: Wer im Juli 2026 bei dir etwas kauft oder einen Vertrag abschließt, kann diesen noch bis Ende Juli 2027 widerrufen – vollständig und auf Kosten deines Unternehmens.
2. Abmahnungen durch Wettbewerber
Fehlende Pflichtangaben und -funktionen auf Websites sind seit Jahren ein beliebtes Mittel für wettbewerbsrechtliche Abmahnungen. Der fehlende Widerrufsbutton wird hier keine Ausnahme sein. Abmahnungen können schnell vier- bis fünfstellige Kosten verursachen – Anwaltskosten, Unterlassungserklärungen und Schadensersatz inklusive.
3. Bußgelder von bis zu 4 % des Jahresumsatzes
Behörden können bei Verstößen gegen die neuen Verbraucherschutzregeln Bußgelder verhängen. Die gesetzliche Obergrenze liegt bei 4 % des jährlichen Gesamtumsatzes – eine Summe, die für viele mittelständische Unternehmen existenzbedrohend sein kann.
Was musst du konkret umsetzen?
Die technischen Anforderungen sind überschaubar – aber sie müssen korrekt umgesetzt sein. Ein halbherziger Button reicht nicht. Hier ist, was das Gesetz verlangt:
Schritt 1: Den Widerrufsbutton platzieren
Der Button muss auf deiner Website ständig, leicht zugänglich und gut lesbar platziert sein. Er muss eindeutig beschriftet sein – empfohlen wird zum Beispiel: „Vertrag hier widerrufen” oder „Widerruf erklären”.
Wo genau er platziert sein muss, ist nicht starr vorgeschrieben – er sollte aber für Kunden intuitiv auffindbar sein, also beispielsweise im Footer, im Kundenbereich oder direkt auf der Auftragsbestätigungsseite.
Schritt 2: Eine zweistufige Widerrufsmaske einrichten
Ein einfacher Button reicht nicht. Der Klick auf den Button muss zu einer Bestätigungsseite führen, auf der der Kunde folgende Informationen eingeben kann:
- Name und Kontaktdaten
- Informationen zum betreffenden Vertrag (z. B. Bestellnummer, Datum)
- Den ausdrücklichen Widerruf per finalem Klick (z. B. „Jetzt widerrufen”)
Diese zweistufige Struktur ist bewusst gewählt: Sie verhindert versehentliche Widerrufe und dokumentiert den Vorgang rechtsicher.
Schritt 3: Sofortige Bestätigung einrichten
Sobald der Kunde den Widerruf abgesendet hat, muss er unverzüglich eine Bestätigung erhalten – und zwar auf zwei Wegen:
- Direkt auf dem Bildschirm (Bestätigungsseite oder Popup)
- Per E-Mail an die angegebene Adresse
Die Bestätigung muss den Zeitpunkt des Widerrufs dokumentieren. Das ist für dich als Unternehmen genauso wichtig wie für den Kunden – im Streitfall ist der Zeitstempel entscheidend.
Technische Umsetzung: Wo fängst du an?
Für die meisten gängigen Website- und Shop-Systeme gibt es bereits Plugins, Extensions oder Module, die den Widerrufsbutton rechtskonform umsetzen:
WooCommerce (WordPress): Mehrere Plugins sind bereits verfügbar, die den Button inklusive zweistufiger Maske und E-Mail-Bestätigung einrichten. Achte auf eine aktuelle Version mit explizitem Hinweis auf § 312k BGB.
Shopify: Auch hier gibt es Apps im Shopify App Store – allerdings solltest du die rechtliche Konformität für den deutschen Markt prüfen, da Shopify ursprünglich auf den US-Markt ausgerichtet ist.
TYPO3, Contao, Joomla: Hier ist oft eine individuelle Entwicklung oder eine Erweiterung eines bestehenden Formularsystems notwendig. Der Aufwand ist überschaubar, aber er muss gezielt angegangen werden.
Individuelle Websites: Wenn deine Website individuell entwickelt wurde, braucht dein Entwickler klare Anforderungen: Button, zweistufige Maske, Zeitstempel, automatische E-Mail-Bestätigung.
Unser Fazit: Jetzt handeln, nicht abwarten
Der 19. Juni 2026 kommt schneller als gedacht. Und anders als bei vielen anderen rechtlichen Änderungen sind die Konsequenzen hier nicht abstrakt – sie sind konkret, teuer und sofort wirksam.
Die gute Nachricht: Technisch ist die Umsetzung kein Hexenwerk. Wer jetzt handelt, ist in wenigen Tagen auf der sicheren Seite.
Wer wartet, zahlt – im schlimmsten Fall sehr viel.
Du brauchst Unterstützung bei der Umsetzung?
Wir helfen dir, den Widerrufsbutton rechtskonform und technisch sauber auf deiner Website zu integrieren.
Melde dich jetzt bei uns – wir schaffen das noch vor dem 19. Juni.

